Sie hoffen, Ihre Rente wird schon irgendwie reichen?
Angesichts einer sich ständig vergrößernden Rentenlücke ist die betriebliche Altersversorgung heute wichtiger denn je. Sie als Arbeitnehmer können so effektiv für die Zeit nach der Arbeit vorsorgen – und der Staat beteiligt sich daran mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen in der Ansparzeit. „Kenn ich doch!“, sagen Sie vielleicht jetzt. Viele Arbeitnehmer kennen hierbei allerdings nur die Versicherungslösungen. Doch gerade bei diesen „Lösungen“ werden von den gezahlten Beiträgen zumeist sehr hohe Kosten in Abzug gebracht. Die Kundeninformationen der Versicherer lassen es dabei regelmäßig an Verständlichkeit und Transparenz missen. Die erwirtschafteten Zinsen sind so dürftig, dass die spätere Versicherungsleistung insgesamt nicht attraktiv ist. Das hat dazu geführt, dass das Interesse an betrieblicher Altersversorgung stark nachgelassen hat. Andererseits müssen Arbeitnehmer dringend etwas tun, um im Rentenalter nicht vor ernsten finanziellen Problemen zu stehen. Es sind also neue Wege gefragt, um die betriebliche Altersversorgung wieder attraktiv zu machen. Und zwar nicht für den Vermittler eines Produkts, sondern für den Arbeitnehmer höchst selbst. Die firmeneigene Betriebsrente Ihres Arbeitgebers ist die Alternative.
Sie denken, Rente kann warten?
Es gibt beim Kapitalaufbau keinen besseren Verbündeten als die Zeit. Nutzen Sie diese!
Die Vorzüge einer echten Betriebsrente aus dem eigenen Versorgungswerk Ihres Arbeitgebers erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Übrigens: Das angesparte Kapital Ihres alten, unwirtschaftlichen Versicherungsvertrags können Sie ohne Abzüge auf Ihr neues Betriebsrentenkonto überführen. So haben Sie im Rentenalter eine einzige, äußerst werthaltige betriebliche Altersvorsorge.

Vorteile der bAV für Sie als Arbeitnehmer.
- Direkte Versorgungszusage durch den Arbeitgeber gemäß BetrAVG
- Unabhängig von Versicherungen und Banken
- Absolut kostenfrei für den Arbeitnehmer
- Feste, garantierte Verzinsung
- 100% transparent und verständlich
- Insolvenzgeschützt durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)